Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine „öffentliche Veranstaltung“?
- Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Veranstaltung?
- Ruhestörung und Lärmbelästigung bei Veranstaltungen
- Welche Verantwortung trägt der Veranstalter einer öffentlichen Feier?
- Die Haftpflichtversicherung – Ein Muss auf einer öffentlichen Feier
- Was muss bei den Räumlichkeiten beachtet werden?
- Veranstaltung auf öffentlichem Grund
- In einer Halle
- In einer Gaststätte, Disco oder anderen Gastronomiebetrieben
- Im Freien
- Was muss zum Thema Sicherheit einer Veranstaltung beachtet werden?
- Sanitätsdienst
- Polizei
- GEMA – Auch für Ihr Fest notwendig?
- Altersbeschränkungen bei einer öffentlichen Veranstaltung
- Einlasskontrollen auf einer öffentlichen Veranstaltung
Ob Geburtstagsfeier, Abi-Party oder Charity-Lesung – wer ein öffentliches oder privates Fest organisieren möchte, muss vorab viel beachten. Wir haben die zehn wichtigsten Fragen für eine gelungene Veranstaltung beantwortet.
Nicht erst seit die sogenannten „Facebookpartys“ Schlagzeilen machen, bei denen über Facebook eingeladene Menschenmassen Partys eskalieren lassen, sollte man als Veranstalter den Unterschied zwischen öffentlicher und privater Feier kennen. Die Regeln sind einfach – sie sind nur anders, als Viele denken. Auch wenn wir hier keine Rechtsberatung anbieten können, so möchten wir mit diesem kleinen 1 x 1 des Partyrechts doch die wichtigsten Punkte ansprechen um alle Veranstalter und Organisatoren diesbezüglich zu sensibilisieren, denn nichts ist ärgerlicher als die Party durch ein paar Polizeibeamte platzen zu lassen. Dies kann sogar so weit gehen, dass die Musikanlage beschlagnahmt wird.
Doch bevor wir zu den Richtlinien kommen, klären wir erst einmal die wichtigste Frage:
Was ist eine „öffentliche Veranstaltung“?
Der Begriff „öffentliche Veranstaltung“ umfasst sämtliche Veranstaltungen an Orten, zu denen die Öffentlichkeit zugelassen ist, entweder aufgrund der Art des Ortes (z.B. Diskotheken) oder aufgrund der Beziehung zwischen den Veranstaltern und den Gästen. Auch wenn Eintrittsgeld verlangt oder Eintrittskarten verkauft werden, handelt es sich hier um eine öffentliche Veranstaltung.
Wenn zur Feier eines bestimmten Ereignisses nur geladene Gäste Zutritt haben, handelt es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung (z.B. eine Hochzeitsfeier).
Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer privaten Veranstaltung?
Der Ort der Veranstaltung ist nicht ausschlaggebend dafür, ob sie in den Augen des Gesetzes als öffentlich oder privat einzustufen ist. Die Feier kann in den eigenen vier Wänden stattfinden oder in einer gemieteten Location, auf einem Privatgrundstück oder auf einem öffentlichen Platz.
Wichtig ist dabei der folgende Punkt: Eine Feier gilt nur dann als privat, wenn alle Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter „innerlich verbunden“ sind.
Wann eine solche „innere Verbindung“ gegeben ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel bedeutet es, dass eine Veranstaltung mit mehr als hundert Teilnehmern automatisch als öffentlich eingestuft wird, und nur unter der Angabe von guten Gründen als privat anerkannt wird. Beispielsweise bei einem Anlass, der eine große Teilnehmerzahl rechtfertigt, zum Beispiel eine Hochzeit. Sobald öffentlich eingeladen wird (mit Flyern oder eben auch per Facebook), und sobald auch Gäste kommen, die sich weder untereinander kennen noch den Gastgeber, dann gilt die Veranstaltung als öffentlich. Da hilft es auch nichts, wenn man sich auf seinem eigenen Privatgrundstück befindet.
Ruhestörung und Lärmbelästigung bei Veranstaltungen
Der wohl häufigste Zwischenfall – egal ob private oder öffentliche Party – ist die Ruhestörung durch zu laute Musik und feiernde (laute) Gäste. Der entscheidende Punkt im Gesetz lautet hier „Nachtruhe“. Auch wenn in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Zeiten gelten, so ist man in der Rechtsprechung der Auffassung, dass die Nachtruhe von 22:00–06:00 Uhr gilt. Streng genommen muss eine Party in diesem Zeitraum dem Kriterium Zimmerlautstärke entsprechen. Sich gestört fühlende Nachbarn haben das Recht auf Ruhe und können dies mittels Polizei auch einfordern.
Wer in einer Wohnung feiert oder in einem Haus mit direkten Nachbarn, tut gut daran, sich schon vorab mit den Nachbarn gut zu stellen und eine Party frühzeitig anzukündigen. Oft gibt es dafür Verständnis und es kann durchaus auch einmal länger gefeiert werden, auch wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch Aushänge können helfen, einem Streit aus dem Wege zu gehen, aber hier gilt dasselbe. Ein Aushang ist zwar nett, im Zweifel bewirkt er aber nichts, wenn ein Nachbar seine Ruhe haben möchte.
Welche Verantwortung trägt der Veranstalter einer öffentlichen Feier?
Jede öffentliche Veranstaltung braucht einen Veranstalter, der namentlich genannt und an der Veranstaltung zugegen sein muss. Diese Person ist offiziell der oder die Verantwortliche. Im Verhinderungsfall muss grundsätzlich immer ein Vertreter benannt sein.
Aufgabenbereiche können an Dritte delegiert werden, jedoch müssen auch hier die Personen benannt werden und die Verantwortlichkeiten klar definiert sein. Empfehlenswert ist die Erstellung von Listen, wer für welche Punkte zuständig und verantwortlich ist, beispielsweise für Werbung (Internet, Flyer, Plakate), Einlass-, Alters- & Saalkontrollen (auch wenn ein Securitydienst eingebunden ist), Getränkeverkauf, Ausschank und Bedienung. In diesen Bereichen müssen die Personen volljährig sein und das Jugendschutzgesetz sowie das Gaststättengesetz kennen.
Die Haftpflichtversicherung – Ein Muss auf einer öffentlichen Feier
Für jede durchgeführte Veranstaltung sollte eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt vor Kosten, die entstehen können, wenn während der Veranstaltung Sachen beschädigt oder Personen verletzt werden. Zu bedenken sind auch immer die Aspekte der „Groben Fahrlässigkeit“ sowie einer persönlichen (Haftungs-) Verantwortung.
Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen werden grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine Veranstaltungshaftpflicht vorhanden ist. Auch Vermieter von Hallen und Gasträumen verlangen in der Regel einen Versicherungsnachweis. Jede Versicherung bietet in der Regel die Möglichkeit eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risikofaktoren. Die Versicherung sollte ca. 8-14 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen sein.
Unter dem Link http://www.versicherungscheck24.de finden Sie weiterführende Informationen zum Versicherung Thema für Veranstaltungen und Veranstalter.
Was muss bei den Räumlichkeiten beachtet werden?
Es muss im Vorfeld genau bedacht werden, wo die Veranstaltung stattfinden soll: im Freien, in einer Halle, in einer Gaststätte, etc. Für jeden Ort gelten unter Umständen unterschiedliche Bestimmungen.
Bei einem Fest in Räumen sollten im Vorfeld die baulichen sowie technischen Gegebenheiten der Räumlichkeiten bekannt sein:
- Sind die Räume auf die Besucherzahl und die Art der Veranstaltung ausgelegt und bezüglich der Sicherheit unbedenklich?
- Wie ist der Eingang angelegt?
- Wo sind die Notausgänge?
- Wie sieht die Küche aus und wie ist sie ausgestattet?
- Wie ist die technische Grundausstattung ausgelegt (Strom, Wasser-, Abwasseranschlüsse usw.)
Wir haben ein paar Veranstaltungsorte für Sie zusammengefasst:
Veranstaltung auf öffentlichem Grund
Feste oder Veranstaltungen, die auf einer öffentlichen Straße oder unter freiem Himmel auf öffentlichem Grund stattfinden, müssen vom Bürgermeister, der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden. Der Antrag auf Genehmigung muss die Örtlichkeit, das Datum und die genaue Uhrzeit des Beginns und des Endes der Veranstaltung enthalten und zeitig bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig, wo und in welcher Form Sie die Genehmigung einholen müssen, meist muss dies einige Monate im Voraus geschehen. Im Interesse der Ruhe und Sicherheit sind die Organisatoren und Teilnehmer verpflichtet, sich den Anordnungen des Bürgermeisters zu fügen.
In einer Halle
Dort ist der Veranstalter für die Organisation alleine zuständig und trägt die volle Verantwortung. Die Räumlichkeiten müssen angemietet werden. Einen Mietvertrag dürfen nur volljährige Personen abschließen. Der Unterzeichner gilt als Ansprechpartner und trägt die Verantwortung für die Räumlichkeiten.
In einer Gaststätte, Disco oder anderen Gastronomiebetrieben
Hier werden die Verantwortungen meist sehr unklar und nicht explizit geregelt, da es oftmals keinen Mietvertrag gibt. Zur eigenen Absicherung ist es ratsam, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Vorfeld schriftlich festzuhalten. Wer ist verantwortlich für den Getränkeausschank, wer für die Werbung, wer für den Einlass, wer für die Räumlichkeiten, wer für die Sicherheit etc.? Übernimmt der Gaststättenbetreiber die Bewirtung, trägt er auch die Verantwortung für den Ausschank. Der Veranstalter bleibt in der Regel verantwortlich für den Einlass und den Veranstaltungsablauf.
Im Freien
Bei einer Veranstaltung im Freien gelten grundsätzlich ebenfalls die zuvor genannten Punkte, ergänzend müssen hierzu in der Regel ordnungsrechtliche Auflagen beachtet werden.
Was muss zum Thema Sicherheit einer Veranstaltung beachtet werden?
Sanitätsdienst
Nur bei Großveranstaltungen muss ein Sanitätsdienst vor Ort sein. Sinnvoll ist jedoch einen Sanitätsdienst für eine mögliche Erstversorgung zu installieren. Die zuständige Rettungsleitstelle sollte vorab über die Veranstaltung informiert werden, damit diese mögliche Einsätze berücksichtigen kann.
Polizei
Die Einbindung der Polizei ist weder im Vorfeld noch am Veranstaltungstag vorgeschrieben (außer bei Großveranstaltungen). Sinnvoll wäre jedoch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Polizeidienststelle, um auf die Veranstaltung hinzuweisen. Dabei könnten bereits erste Absprachen bei möglichen Störungen von der bzw. für die Veranstaltung getroffen werden. So lassen sich mögliche Zwischenfälle schon im Vorfeld aus dem Weg räumen.
GEMA – Auch für Ihr Fest notwendig?
Für alle öffentlichen Veranstaltungen mit musikalischen Darbietungen gilt, dass die Aufführungs- bzw. Wiedergaberechte zuvor bei der GEMA zu erwerben sind. Diese Gesellschaft vertritt die Interessen aller Urheber von Musik in Deutschland(Komponisten, Textdichter, Musikverleger, Interpreten).
Das Gesetz über das Urheberrecht bestimmt, dass allein der Urheber das Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder wiederzugeben. Ihre Party sollte mindestens 14 Tage vorher bei der GEMA angemeldet werden. Die GEMA übersendet entsprechende Postkarten oder Formulare, die zur Anmeldung der Veranstaltung verwendet werden können.
Altersbeschränkungen bei einer öffentlichen Veranstaltung
Ist eine Veranstaltung länger als bis 24:00 Uhr geplant, muss gewährleistet sein, dass die entsprechenden Altersvorgaben des Jugendschutzgesetzes sowie die Auflagen der Behörden eingehalten werden. Sind Besucher zwischen 16 und 18 Jahren zugelassen, dürfen diese alleine nur bis 24:00 Uhr auf der Veranstaltung bleiben.
Einlasskontrollen auf einer öffentlichen Veranstaltung
Sollten Sie ein großes Fest planen, kommen Sie um die Einlasskontrollen nicht herum. Um die bestehenden Jugendschutzbestimmungen einhalten zu können, muss das Alter der Besucher geprüft werden. Dazu empfiehlt sich eine Ausweiskontrolle am Eingang. Es ist einfacher, wenn das Publikum bereits im Vorfeld der Veranstaltung darüber informiert wird, dass Alterskontrollen stattfinden werden.
In der Berichterstattung über die Veranstaltung darf und soll erwähnt werden, dass dem Jugendschutz oder anderen Maßnahmen (z.B. Unfallprävention) spezielle Beachtung geschenkt wird. Ist die Besucherzahl sehr groß und unübersichtlich, empfiehlt sich eine Alterskennzeichnung durch die Ausgabe von entsprechenden farbigen Kontrollarmbändern. Das Personal am Eingang muss entsprechend gut und frühzeitig informiert sein, so dass eine größtmögliche Handlungssicherheit besteht.